Sie möchten über die Energie-Effizienz Ihres Objektes Bescheid wissen oder planen eine energetische Sanierung. Dies sind nur zwei Gründe für die Beauftragung eines Energieausweises. Denn als Eigentümer*innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden sind Sie in der Regel bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf verpflichtet, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie in einem Energieausweis nachzuweisen.
Energieausweise unterscheiden sich dabei im Bewertungsverfahren:
- Verbrauchsausweis: wertet den gemessenen Energieverbrauch aus
- Bedarfsausweis: ermittelt unabhängig vom Nutzungsverhalten den zu erwartenden Energiebedarf