Energieausweis für Ihre Immobilie bei uns beauftragen

Person schaut auf Tablet mit Abbildung der Energieklassen von Rot bis Grün aufsteigend

Sie möchten über die Energie-Effizienz Ihres Objektes Bescheid wissen oder planen eine energetische Sanierung. Dies sind nur zwei Gründe für die Beauftragung eines Energieausweises. Denn als Eigentümer*innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden sind Sie in der Regel bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf verpflichtet, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie in einem Energieausweis nachzuweisen.

Energieausweise unterscheiden sich dabei im Bewertungsverfahren:

  • Verbrauchsausweis: wertet den gemessenen Energieverbrauch aus
  • Bedarfsausweis: ermittelt unabhängig vom Nutzungsverhalten den zu erwartenden Energiebedarf

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