Staatliche Gasumlagen führen zu Preisanpassung für Gaskunden der Stadtwerke SH

Hand tippt auf Heizungsthermostat an Heizkörper

Schleswig, 19. August 2022 | Am 15. August 2022 hat die Bundesregierung die Höhe der Anfang August angekündigten Gasbeschaffungsumlage verkündet. Sie wird zukünftig 2,419 Cent pro kWh (netto) betragen. Hinzu kommen die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 Cent pro kWh (netto), die SLP Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57 Ct pro kWh (netto) sowie die Konvertierungsumlage in Höhe von 0,038 Ct pro kWh (netto). Alle vier Umlagen werden ab dem 1. Oktober 2022 als zusätzliche Preisbestandteile zum Gaspreis erhoben.

Die deutschen Energieversorger und damit auch die Stadtwerke SH haben keine andere Wahl, als ihren Kunden die Umlagen weiter zu berechnen. Entsprechende Benachrichtigungen gehen den Kunden in den kommenden Tagen zu. Die Preissteigerung greift ab dem 1. Oktober 2022.

„Wir bedauern diesen Schritt außerordentlich. Er wird viele Kunden vor weitere enorme finanzielle Herausforderungen stellen“, sagt Wolfgang Schoofs, Geschäftsführer der Stadtwerke SH. „Umso mehr fordern wir, dass der Staat insbesondere finanzschwachen Haushalte schnell unter die Arme greift.“ Um die Mehrkosten zu begrenzen, empfehlen die Stadtwerke SH ihren Kunden, sämtliche Einsparmöglichkeiten beim Energieverbrauch zu prüfen und zu nutzen. Eine Zusammenstellung effizienter Energieeinsparmöglichkeiten stellen die Stadtwerke SH im Internet unter https://www.stadtwerke-sh.de/service/energieeffizienz zur Verfügung.

Gleichzeitig äußert Schoofs Verständnis für die staatlich festgelegten Umlagen als Folge der russischen Lieferreduktion und Unwägbarkeiten auf dem Gasmarkt. Denn die Umlagen ermöglichen es den Gasimporteuren, teureres Gas von anderen Anbietern einzukaufen und damit die deutschen Gasspeicher weiter zu füllen, so wie es seit dem Frühjahr auch gesetzlich vorgeschrieben ist. „Es gibt keine andere Option: Ohne die Umlagen könnte die Situation im Winter wirklich sehr unangenehm werden“, beschreibt Schoofs den Ernst der Lage.

Betroffen von den Gasumlagen und den sich daraus ergebenen Preissteigerungen sind sämtliche Gaskunden der Stadtwerke SH, also der Schleswiger Stadtwerke, der Stadtwerke Eckernförde und der Stadtwerke Rendsburg.

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass die Gasumlagen entfallen oder reduziert werden, sobald Russland die vertraglich vereinbarten Gaslieferungen wieder aufnimmt. Davon würden selbstverständlich auch die Kunden der Stadtwerke SH profitieren.

Hintergrundinfos zu den Gasumlagen:

Wegen des Ukrainekriegs können sich viele Großhändler derzeit nicht mehr mit russischem Gas eindecken. Um ihren Lieferverpflichtungen nachzukommen, müssen sie das Gas anderweitig zu deutlich höheren Preisen einkaufen. Die Gasbeschaffungsumlage ersetzt Importeuren von Erdgas aus Russland 90 Prozent der Kosten für die Ersatzbeschaffung. Die von ihnen angemeldeten Mehrkosten werden von Wirtschaftsprüfern testiert und deren Richtigkeit von der Bundesnetzagentur überwacht. Importeure von Gas aus anderen Quellen profitieren nicht von der Gasbeschaffungsumlage. Mit der Gasbeschaffungsumlage werden sämtliche Verbraucher einheitlich belastet, unabhängig von der Herkunft ihres Gases. Die Gasbeschaffungsumlage beträgt 2,419 Cent pro kWh netto.

Die Gasspeicherumlage ersetzt dem deutschen Unternehmen Trading Hub Europe GmbH (THE) Kosten, die ihm zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Deutschland entstehen. Dazu zählt insbesondere der Gaseinkauf, mit dem die deutschen Gasspeicher im ersten Schritt bis zum 1. November 2022 zu 95 Prozent gefüllt werden sollen.  Die THE GmbH ist für die gesamte Gasmarkt-Organisation in Deutschland zuständig. Die Gasspeicherumlage beträgt 0,059 Cent pro kWh netto.

Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß GaBi Gas 2.0 (Grundmodell der Ausgleichs- und Bilanzierungsregeln im Gasmarkt) u.a. eine Bilanzierungsumlage als Kostenbestandteil des Gaspreises erhoben. Bisher betrug die Höhe der Umlage 0,00 €. Ab dem 1. Oktober 2022 beträgt sie 0,57 Ct pro kWh.

Die Konvertierungsumlage dient zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung von Erdgas. Die Konvertierungsumlage wird auf alle täglich eingebrachten physikalischen Erdgas-Einspeisemengen erhoben und beträgt ab 1. Oktober 2022 0,038 Ct pro kWh netto.

Fragen und Antworten zu den Gaspreisumlagen