Neue Fristen zur An-, Ab- und Ummeldung der Energieversorgung
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden. Der Gesetzgeber schreibt den „Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden“ vor. Das betrifft grundsätzlich die Hintergrundprozesse beim Lieferantenwechsel zwischen den Energielieferanten. Dadurch soll es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Energielieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Die Kündigungsfristen aus dem Liefervertrag behalten dabei allerdings ihre Gültigkeit. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für unsere Sonderverträge nach der Mindestvertragslaufzeit vier Wochen und in der Grundversorgung 14 Tage.
Die neue Regelung bringt allerdings bei Umzügen eine wichtige Änderung mit sich. Es wird nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen Ein- und Auszüge immer im Voraus gemeldet werden.
Was ist daher ab Juni 2025 bei An- und Abmeldungen (Einzug/ Umzug) zu beachten?
Rückwirkende Meldungen sind nicht mehr möglich! Über Ein- und Auszüge müssen Sie uns bitte mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich informieren.
Sie ziehen aus?
Melden Sie Ihren Auszug rechtzeitig im Voraus an uns. Somit vermeiden Sie, dass der neue Mieter/ die neue Mieterin über ihren Strom-/ Gas-/ Wasservertrag beliefert wird und Ihnen die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden.
Sie ziehen ein?
Schließen Sie rechtzeitig, am besten 14 Tage im Voraus, einen Vertrag für Strom und Gas für Ihr neues Zuhause ab. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss unseres günstigen Strom-/ Gasvertrages mit Preisgarantie bis Ende 2026. Somit vermeiden Sie, dass Ihr Energieverbrauch über den teureren Grundversorgungstarif abgerechnet wird.
Sie haben Fragen?
Wir informieren Sie gern in unseren Kundenzentren oder unter https://www.stadtwerke-sh.de/service/fragen-und-antworten