Wir beliefern Sie mit frischem purem Trinkwasser

Unsere Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet

Sie genießen im Stadtgebiet Eckernförde rund um die Uhr an 365 Tagen reinstes Trinkwasser aus Eckernförde. Die Hochwertige Trinkwasserversorgung hat bei uns Tradition. Seit dem 16. Jahrhundert wird Trinkwasser unterirdisch geleitet. 1919 entstand das erste Wasserwerk mit Wasserturm am Bystedtredder, 1964 das Wasserwerk Süd am Bornbrook und 1976 das Wasserwerk Nord am Feldweg. Aus dem Wasserwerk Nord und dem Wasserwerk Süd erhalten Sie Tropfen für Tropfen beste Trinkwasserqualität direkt in Ihr Zuhause.

Preisstand: ab 01.01.2023 bis 31.12.2024

Trinkwasser Preis inkl. USt.* Preis zzgl. USt.**
Arbeitspreis (Haushalt und Gewerbe) 1,77 €/m³ 1,65 €/m³
Grundpreis bis Größe Qn 2,5 10,17 €/Monat 9,50 €/Monat
Grundpreis bis Größe Qn 6,0 15,52 €/Monat 14,50 €/Monat
Grundpreis bis Größe Qn 10,0 23,54 €/Monat 22,00 €/Monat
Grundpreis bis Größe Qn 15,0 38,78 €/Monat 35,00 €/Monat
Grundpreis bis Größe Qn 40,0 72,76 €/Monat 68,00 €/Monat


*Die Preise in Euro gelten inklusive der derzeit geltenden Umsatzsteuer von 7 Prozent
**Die Preise in Euro gelten zuzüglich der derzeit geltenden Umsatzsteuer von 7 Prozent
Preisstand: ab 01.01.2023 bis 31.12.2024

 

 

Wasserqualität der Trinkwasserasseruntersuchung

Beschreibung Einheit   Wasserwerk Nord Wasserwerk Süd  Grenzwerte der Trinwasserverordnung
Wasseruntersuchung vom: - 05.03.2024 05.03.2024 -
Elektr. Leitfähigkeit µs/cm 613 506 2790
ph-Wert   7,57 7,73 6,5 - 9,5
Temperatur ° C 9,8 9,7 20
Gesamthärte mmol/I 2,84 (hart) 2,48 (mittel) -
Gesamthärte °dH 15,9 (hart) 13,9 (mittel) -
Kalkhärte °dH 14,6 12,0 -
Magnesiahärte °dH 1,4 1,9 -
Carbonathärte °dH 11,5 12,6 -
Nichtcarbonathärte °dH 4,5 1,3 -
Calcium (Ca) mg/l 104,0 85,7 -
Magnesium (Mg) mg/l 6,04 8,3 50
Fluorid (F) mg/l 0,12 0,17 1,5
Gel. Sauerstoff (O2) mg/l 12,0 10,2 -
Aluminium (Al) mg/l <0,01 <0,01 0,2
Eisen (Fe) mg/l 0,068 0,029 0,2
Mangan (Mn) mg/l <0,005 <0,005 0,05
Natrium (Na) mg/l 15,1 10,9 200
Kalium (K) mg/l 1,14 1,84 12
Ammonium (NH4) mg/l <0,020 0,061 0,5
Nitrat (NO3) mg/l 1,120 0,872 50
Nitrit (NO2) mg/l <0,005 <0,005 0,5
Chlorid (Cl) mg/l 34 18 250
Sulfat (SO4) mg/l 72 20 250
Orthophosphat (o-PO4) mg/l <0,03 0,04 6,7
TOC (ges. organ. Kohlenstoff)   mg/l 1,70 1,50  

Die Werte sämtlicher Parameter liegen deutlich unter den von der Trinkwasserverordnung geforderten Grenzwerten.
Die Mikrobiologischen Untersuchungen liegen ebenfalls deutlich unter den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

Information bei Färbung und Trübung von Trinkwasser

Aufgrund seiner besonderen Stellung hat der Gesetzgeber eigens für das Trinkwasser eine gesetzliche Grundlage geschaffen: die sogenannte Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Danach muss Wasser für den menschlichen Gebrauch so beschaffen sein, dass durch dessen lebenslangen Genuss oder Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu befürchten ist – insbesondere nicht durch Krankheitserreger. Dank der zahlreichen untersuchten Parameter und der niedrigen zulässigen Grenzwerte ist Trinkwasser das am besten untersuchte Lebensmittel. Bei erhöhten Wasserabgaben, zum Beispiel wegen Spülungen des Rohrnetzes oder bei Feuerwehreinsätzen, können allerdings vereinzelt und kurzfristig Verfärbungen und Trübungen des Wassers auftreten. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Beim Trinkwasser handelt es sich jedoch um kein chemisch reines Produkt, sondern um ein Naturprodukt. Dessen Inhaltsstoffe hängen von den regionalen geologischen Verhältnissen ab. Wie bei jedem Naturprodukt variiert die Zusammensetzung dieser Inhaltsstoffe. Trinkwasser sollte appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss farblos, klar, kühl, sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein. Die Vorgabe der Farblosigkeit bezieht sich auf kleinere Gefäße, die üblicherweise zum Trinken verwendet werden. Dazu zählen zum Beispiel Gläser oder Karaffen. In größeren Behältern wie in Badewannen oder Schwimmbecken wird hingegen eine Färbung sichtbar. Dabei hängen Farbe und deren Intensität von den natürlichen Inhaltsstoffen des Wassers ab. Die TrinkwV schreibt für die Färbung von Trinkwasser eine Obergrenze vor. Das bedeutet im Umkehrschluss: Die Verordnung geht nicht von einer völligen Farblosigkeit des Wassers aus. Einige der natürlichen Inhaltsstoffe (speziell Eisen und Mangan) neigen dazu, sich im Rohrnetz abzulagern. Bei erhöhten Wasserabgaben, zum Beispiel wegen Spülungen des Rohrnetzes oder bei Feuerwehreinsätzen, kann es zur Mobilisierung dieser Ablagerungen kommen. Dadurch können kurzfristige Verfärbungen und Trübungen des Wassers auftreten. Diese sind jedoch gesundheitlich unbedenklich. Der Gesetzgeber schreibt regelmäßige Kontrollen des Trinkwassers durch unabhängige akkreditierte Labore vor. Damit wird die Einhaltung sämtlicher Grenzwerte gemäß der TrinkwV überprüft und überwacht. Die Ergebnisse dieser Analysen werden dem Versorger und dem zuständigen Gesundheitsamt sofort und gleichzeitig mitgeteilt. Aktuelle Auszüge aus den Trinkwasseranalysen finden Sie hier im Internet für das jeweilige Gebiet. Sie benötigen weitere Informationen oder haben Fragen zur Wasserqualität in Ihrem Haushalt? Dann kontaktieren Sie uns gern!

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