Aktuelle Informationen zur Systemumstellung Eckernförde

Hier finden Sie alle aktuellen Infos zur Softwareumstellung Ihrer Verbrauchsabrechnung

Um Ihnen, als Kunden*innen der Stadtwerke Eckernförde GmbH, zukünftig einen noch besseren Service und eine übersichtlichere Verbrauchsabrechnung bieten zu können sowie um unsere internen Prozesse zu optimieren, haben wir im Februar und März 2025 unsere Abrechnungssoftware umgestellt. Diese Umstellung war ein sehr umfangreiches Projekt, das wir gewissenhaft vorbereitet haben, um die Einschränkungen für Sie während der direkten Umstellungsphase so gering wie möglich zu halten. Dennoch ist es für eine gewisse Zeit zu wesentlichen Einschränkungen in unserem betrieblichen Ablauf gekommen, die sich auch auf unseren Kundenservice und auf die aktuellen Abrechnungen ausgewirkt hat, das bitten wir zu entschuldigen.
Wir versichern Ihnen, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, alle Anliegen zeitnah zu bearbeiten, um dann wieder mit unserem gewohnten Kundenservice zur Verfügung zu stehen.
Wir danken Ihnen weiterhin für Ihr Verständnis!
 

FAQ auf einen Blick

Was bedeutet die Umstellung unserer Abrechnungssoftware im Einzelnen für Sie?

Erreichbarkeit des Kundenservices und des Kundenportals

  • Während der Übergangsphase der Systeme konnten wir Ihre Anliegen leider nicht zeitnah im Abrechnungssystem umsetzen. Ihre  Anfragen haben wir entgegengenommen und bearbeiten sie nun. 
  • Das Kundenportal steht seit Februar 2025 nicht mehr zur Verfügung. Das Kundenportal wird im Zuge der Software-Umstellung (voraussichtlich im 2. Quartal 2025) ebenfalls erneuert. Mit Ihrer neuen Kundennummer können Sie sich dort neu registrieren.
  • Es wird kein Rechnungsversand per Internet (Onlinerechnung) bis zum Start des neuen Kundenportals geben.

Was bedeutet das für Ihre Kundendaten und Kundennummern?

Kundendaten und Kundennummern

  • Alle Ihre bisherigen bei uns hinterlegten Daten wurden vollständig ins neue System übertragen.
  • Sie haben eine neue Kundennummer erhalten, die insbesondere im Zahlungsverkehr zwingend zu berücksichtigen ist.
  • Ihre neue  Kundennummer haben Sie Mitte März mit einem gesonderten Schreiben erhalten. Sie ist ab sofort für den Zahlungsverkehr und bei Kontaktanfragen notwendig.

Wichtig für Kundinnen und Kunden, die noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen:

  • Nur bei Angabe Ihrer neuen Kundennummer im Verwendungszweck Ihrer Überweisung ist es möglich, Ihre Zahlung eindeutig zuzuordnen. Sollten Sie einen Dauerauftrag für die monatlichen Zahlungen eingerichtet haben, veranlassen Sie bitte bei Ihrer Bank die Änderung der Kundennummer.

Unser Tipp: Stellen Sie Ihren Zahlungsverkehr auf Bankeinzug um. Das erspart Ihnen die monatliche Überweisung bzw. die Änderung des Dauerauftrags. Den Antrag können Sie ganz einfach hier über unser Online-Formular stellen.

 

Was bedeutet das für den Zahlungsverkehr und die Abschlagszahlungen?

Aktueller Zahlungsverkehr, Abschlagszahlungen

  • Die erste Abschlagszahlung wurde erstmalig am 10.03.2025 eingezogen (bei Lastschriftverfahren). Die entsprechenden Abschlagsfälligkeiten stehen in Ihrer Jahresrechnung für das Jahr 2024.
  • Bestehende Ratenzahlungsverträge wurden im Altsystem aufgelöst, um diese im neuen System anzulegen. Wir bitten Lastschriftzahler dringend, die Raten der Monate Januar bis März 2025 eigenständig durch Überweisung zu zahlen, da die Ratenzahlungsvereinbarungen anderenfalls hinfällig sind.

Was ist darüber hinaus für Geschäftskunden*innen zu beachten?

Keine Energieabrechnung von Januar bis April 2025

  • Sie erhalten im Januar, Februar und März keine Abrechnung. Die Abrechnungen für diese Monate werden Ihnen zusammen mit der Rechnung für April zugesandt. 
  • Von Januar bis April 2025 werden keine Lastschriften eingezogen und keine Überweisungen verbucht.
  • Von Januar bis April 2025 werden keine Kundenkorrespondenzen (z.B. Vertragsbestätigungen) versendet.

Da keine Rechnungen geschrieben und keine Abschläge eingezogen werden, werden die Rechnungsbeträge aus den genannten Monaten zusammen mit der Aprilrechnung zum Anfang Mai fällig. Wir empfehlen Ihnen daher, entsprechende Rücklagen in Höhe der bisherigen monatlichen Abschläge zu bilden.  

Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es während der Umstellungsphase zu eingeschränkter Erreichbarkeit kommen kann.