Aktuelle Energie- und Wärme-Situation
Bitte beachten Sie diesen Hinweis:
Aktuell werden uns insbesondere zu den Preisbremse-Gesetzen (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG und Strompreisbremsegesetz – StromPBG) viele Fragen gestellt, ob und unter welchen Voraussetzungen Kunden*innen von uns Entlastungen nach diesen Gesetzen in Anspruch nehmen können. Wie auch in anderen Bereichen möchten wir Sie unterstützen, wo es uns irgend möglich ist. Auskünfte zu Ansprüchen nach den Preisbremse-Gesetzen berühren aber rechtliche Fragen in dem jeweiligen Einzelfall. Geben wir Ihnen hierzu Auskunft, besteht das Risiko, dass wir gegebenenfalls in Konflikt zum Rechtsdienstleistungsgesetz geraten. Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz können schlimmstenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden. Unabhängig davon hängt die Frage, ob ein Entlastungsanspruch nach den Preisbremse-Gesetzen besteht, von vielen Einzelfragen und Details ab. Diese jeweils mit Ihnen zu diskutieren und einzuschätzen ist angesichts des Umfangs nicht leistbar.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn wir hier keine Hilfestellung geben können.
Informationen
Strom-, Gas- und Wärme-Preisbremsen-Rechner
Nutzen Sie gerne unseren Energiepreisrechner, um Ihre Entlastung durch die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse zu berechnen. Bitte berücksichtigen Sie dabei Folgendes:
- Für die Berechnung des Entlastungsbetrages werden die staatlich festgelegten Referenzpreise von 12 Cent/ kWh für Gas und 40 Cent/kWh für Strom jeweils einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt.
- Der Referenzpreis gilt nur für 80% des Jahresverbrauchs, der in 2022 prognostiziert wurde (siehe auch "Erläuterungen zur Strom- und Gaspreisbremse").
- Je nach Konstellation kann der tatsächlich zugrunde gelegte Jahresverbrauch von dem Jahresverbrauch abweichen, den Sie im Energiepreisrechner angegeben haben.
- Für die Berechnung des Entlastungsbetrages des Abschlags werden elf zu zahlende Abschläge pro Jahr angenommen.
- Der Arbeitspreis ist einschließlich der Umsatzsteuer anzugeben.
- Berechnungen mit einem Arbeitspreis für Gas unter 12 Cent/kWh bzw. Strom unter 40 Cent/kWh sind nicht möglich.
- Der jährliche Grundpreis (€/Jahr) wird im Energiepreisrechner nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Die Stadtwerke SH übernehmen keine Verantwortung für die Angaben des Energiepreisrechners.
Informationen zur Sicherung der Energieversorgung für Gas-Kunden*innen (EnSiKuMaV)
Sie finden hier ausführliche Informationen für Gas-Kunden*innen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSiKuMaV):
Informationen Schleswiger Stadtwerke GmbH_Stand: 11.2022.pdf
Informationen Stadtwerke Eckernförde GmbH_Stand: 11.2022.pdf
Informationen Stadtwerke Rendsburg GmbH_Stand: 11.2022.pdf
Wir sind Ihr Partner in Sachen Erdgasversorgung in den Städten Schleswig, Eckernförde und Rendsburg sowie in der Region.
Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Gas-Kunden*innen (EWSG)
Sie finden hier ausführliche Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Gas-Kunden*innen gemäß § 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG):
Informationen_Stand: 18.11.2022.pdf
Wir sind Ihr Partner in Sachen Erdgasversorgung in den Städten Schleswig, Eckernförde und Rendsburg sowie in der Region.
Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Wärme-Kunden*innen (EWSG)
Sie finden hier ausführliche Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Wärme-Kunden gemäß § 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG):
Informationen_Stand: 18.11.2022.pdf
Wir sind Ihr Partner in Sachen Wärmeversorgung in den Städten Schleswig, Eckernförde und Rendsburg sowie in der Region.
Informationen zur Umsatzsteuersenkung
Der Bundestag hat am 30. September 2022 die Umsatzsteuersenkung auf sieben Prozent auf Gas- und Wärmelieferungen zum 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beschlossen.
Hinweise zu Energiespareffizienz
Eine Zusammenstellung effizienter Energieeinsparmöglichkeiten finden Sie unter www.stadtwerke-sh.de/service/energieeffizienz