Beauftragen Sie bei uns Ihren Energieausweis
Sie möchten über die Energie-Effizienz Ihres Objektes Bescheid wissen oder planen eine energetische Sanierung. Dies sind nur zwei Gründe für die Beauftragung eines Energieausweises. Denn als Eigentümer*innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden sind Sie in der Regel bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf verpflichtet, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie in einem Energieausweis nachzuweisen.
Energieausweise unterscheiden sich dabei im Bewertungsverfahren:
- Verbrauchsausweis: wertet den gemessenen Energieverbrauch aus
- Bedarfsausweis: ermittelt unabhängig vom Nutzungsverhalten den zu erwartenden Energiebedarf
Downloads und Informationen zur Beauftragung
Für die Ausstellung des Energieausweises benötigen wir nur den jeweiligen Erfassungsbogen ausgefüllt zurück - diese Downloads sind noch nicht barrierefrei hinterlegt - alternativ nehmen wir Ihre Beauftragung auch in unseren Kundenzentren entgegen:
Verbrauchsausweis - Erfassungsbogen Gebäudeenergieausweis für Wohngebäude.pdf
Verbrauchsausweis - Erfassungsbogen Gebäudeenergieausweis für Nichtwohngebäude.pdf
Bedarfsausweis - Erfassungsbogen Gebäudeenergieausweis für Wohngebäude.pdf
Datenschutzinformation zur Auftragserteilung für Kunden gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
FAQ und Informationen
Voraussetzungen und Energieausweisarten
Die Vorlage des entsprechenden Energieausweises ist in der Regel verpflichtend und muss potenziellen Interessenten*innen spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Hintergrundinformation und Voraussetzungen:
Maßgeblich dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 01. November 2020 in Kraft getreten ist. (Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft getreten.) Seit dem 01. Juli 2008 ist der Energieausweis (Verbrauchsausweis) für Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden Pflicht. Ab dem 01. Januar 2009 ist dieser ebenfalls für alle jüngeren Wohngebäude verpflichtend. Seit dem 01. Juli 2009 ist der Energieausweis (Verbrauchsausweis) für Nicht-Wohngebäude bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung verpflichtend. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1977 mit bis zu vier Wohneinheiten ist der Energieausweis (Bedarfsausweis) Pflicht. Wohngebäude, die nicht unter die oben genannten Kriterien fallen, können weiterhin durch beide Energieausweisarten erfasst werden.
Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangen Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner*innen abhängen. Wer den Gebäudeenergiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten analysieren möchte, dem wird der Bedarfsausweis empfohlen. Die Berechnung erfolgt anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten. Dadruch ergeben sich exaktere Auskünfte hinsichtlich des energetischen Zustands des Hauses sowie zu möglichen Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann.
Wichtig:
Ist das Gebäude selbst bewohnt, ist in der Regel kein Energieausweis notwendig. Der Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Herzstück eines jeden Energieausweises ist die Farbskala von Grün nach Rot mit den Effizienzklassen A+ bis H. Liegen die Werte im grünen Bereich, sind diese gut und haben weniger Optimierungs-Potenzial. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Kosten gerechnet werden, welche durch eine energetische Sanierung oder alternative Energielösungen verbessert werden können.
Beauftragung und Kosten
Folgende Leistungen umfasst das Angebot bei Beauftragung:
- Ausstellung Ihres Energieausweises inklusive Plausibilitätsprüfung
- erforderliche Registrierung Ihres Energieausweises beim Deutschen Institut für Bautechnik
- grundlegende Verbesserungsvorschläge
- Zusammenfassung zum Aushang im Objekt (bei Vermietungsobjekten)
- Gültigkeitsdauer 10 Jahre ab Ausstellungsdatum
Verbrauchsausweis (für Wohn- und Nicht-Wohngebäude):
- 89,00 Euro*/pro Objekt - Vorzugspreis für Strom-, Gas-/Wärme- oder Telekommunikationskunden*innen der Schleswiger Stadtwerke GmbH, der Stadtwerke Eckernförde GmbH oder der Stadtwerke Rendsburg GmbH
- 99,00 Euro*/pro Objekt für alle anderen Interessenten*innen
Bedarfsausweis (für Wohngebäude):
- 159,00 Euro*/pro Objekt - Vorzugspreis für Strom-, Gas-/Wärme- oder Telekommunikationskunden*innen der Schleswiger Stadtwerke GmbH, der Stadtwerke Eckernförde GmbH oder der Stadtwerke Rendsburg GmbH
- 189,00 Euro*/pro Objekt für alle anderen Interessenten*innen
*Alle Preise inklusive der derzeit geltenden Umsatzsteuer
Weiterführende Informationen
Auf der folgenden Internetseite (externer Link) erhalten Sie weitere Informationen:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR):
https://www.bbsr-energieeinsparung.de/EnEVPortal/DE/Energieausweise/energieausweise_node.html