Informationen zu intelligenten Messsysteme (iMSys)
Smarte und effiziente Lösungen
Ein Intelligentes Messsystem (iMSys) - auch Smart Meter genannt - erfasst, speichert und verarbeitet Verbrauchs- und Erzeugungsdaten und besteht aus zwei Komponeten:
- einer modernen Messeinrichting - sprich digitaler Stromzähler und
- einer Kommunikationseinheit - auch Smart Meter Gateway genannt.
Smart Meter werden als „intelligent“ bezeichnet, da sie im Unterschied zu herkömmlichen Zählern die angefallenen Verbräuche in Echtzeit und Auswertungen für bestimmte Zeiträume darstellen können. Während moderne Messeinrichtungen (mME) lediglich Verbrauchsdaten anzeigen, sind intelligente Messsysteme (iMSys) dazu in der Lage, diese Daten auch aus der Ferne auszulesen und zu übertragen. In regelmäßigen Abständen, etwa alle 15 Minuten, erheben intelligente Messsysteme Zählerstände und Lastgänge und übertragen sie automatisch. Diese Systeme spielen eine wichtige Rolle bei der sicheren und standardisierten Kommunikation in den Energienetzen und unterstützen die Digitalisierung der Energiewende. Ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) ist die zentrale Kommunikationseinheit eines Intelligenten Messsystems. Dieses System wurde gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt. Die Hauptaufgabe des Smart-Meter-Gateways besteht darin, sichere Datenübertragung im intelligenten Messsystem zu gewährleisten. Es fungiert als eine Art Vermittler zwischen den intelligenten Messgeräten (wie Smart Metern) und den Energieversorgungsunternehmen.
FAQ auf einen Blick
Warum werden iMSys eingebaut?
Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien wird die Stromerzeugung zunehmend dezentral und schwankend. Dies stellt höhere Anforderungen an den Netzbetrieb und die Steuerung der Stromversorgung. Die Einführung der intelligenten Messsysteme, auch als Smart Meter bekannt, bietet eine technische Infrastruktur, um stabile Stromnetze und optimierte Abstimmung der Stromangebote und -nachfrage sicherzustellen. Die neuen Geräte ermöglichen es, Stromtarife zu erstellen, die niedrige Preise bei geringer Stromnachfrage während der Nacht und höhere Preise in Zeiten von hoher Stromnachfrage berücksichtigen. Darüber hinaus können dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windenergieanlagen gesteuert werden, um die Netzstabilität zu erreichen. Die neuen digitalen Zähler sind genauer als die alten analogen Zähler und können den Stromverbrauch in Echtzeit messen. Die intelligenten Messsysteme speichern den Stromverbrauch und versenden die erhobenen Daten unter anderem an Ihren Stromanbieter und Netzbetreiber.
Wer ist „grundzuständiger Messstellenbetreiber“?
Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist in der Regel der Netzbetreiber vor Ort, der für den Einbau, Betrieb und die Wartung von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen verantwortlich ist. Dies umfasst sowohl digitale Messgeräte als auch die analogen Ferraris-Zähler. Es ist wichtig zu beachten, dass der Netzbetreiber die Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) an ein anderes Unternehmen übertragen kann. Jedoch bleibt die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb mit analogen Ferraris-Zählern in jedem Fall beim örtlichen Netzbetreiber. Auf der Energierechnung müssen die Messstellenbetreiber genannt werden.
Wie ist der gesetzliche Zeitplan für den Einbau der iMSys?
Informationen zum "Gesetzlichen Smart-Meter-Rolloutfahrplan" erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu erreichen unter diesem externen Link (Stand: März 2025): BMWK - Infografik Gesetzlicher Smart-Meter-Rolloutfahrplan
Bei wem müssen iMSys eingebaut werden und wer baut diese ein?
Bis zum Jahr 2032 sollen alle Verbraucher*innen mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein. Eine gesetzliche Pflicht für Messstellenbetreiber zum Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) gibt es für drei Gruppen:
- Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden.
- Haushalte mit einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung.
- Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Bezugsleistung von 4,2 kW.
Den Einbau übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber oder ein von ihm beauftragter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetreiber ist in der Regel der Netzbetreiber vor Ort, der für den Einbau, Betrieb und die Wartung von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen - aber auch für die analogen Ferraris-Zähler - verantwortlich ist.
Wie erfolgt die Information über den Einbau des iMSys?
Sie erhalten zwei Benachrichtigungen. Die erste informiert Sie über den geplanten Einbau eines intelligenten Messsystems und wird Ihnen mindestens drei Monate vor dem Einbautermin zugestellt. Die zweite Benachrichtigung enthält das genaue Datum und die Uhrzeit des Einbaus sowie die ausführende Elektrofirma. Diese erhalten Sie mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbautermin von Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Kann ich als Verbraucher*in den Einbau des iMSys ablehnen?
Der Einbau von Smart Metern ist im Rahmen des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vorgesehen, um die Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben. Grundsätzlich ist der Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) für bestimmte Verbrauchsstellen verpflichtend. Dies betrifft vor allem Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) sowie Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 Kilowatt (kW). Verbraucher*innen haben jedoch das Recht, dem Einbau eines Smart Meters zu widersprechen. Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen und begründet werden. In der Regel müssen Verbraucher*innen nachweisen, dass der Einbau für sie unzumutbar ist, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund besonderer technischer Gegebenheiten. Wenn Verbraucher*innen den Einbau ablehnen, müssen sie die Kosten für den manuellen Ablesedienst tragen. Dieser Service wird dann weiterhin genutzt, um den Verbrauch zu erfassen.
Kann man bei Neueinzug ein vorhandenes iMSy ausbauen lassen?
Ja, es ist möglich, ein bereits vorhandenes intelligentes Messsystem ausbauen zu lassen, wenn neue Mieter*innen einen Stromverbrauch von unter 6.000 Kilowattstunden hat. Mieter*innen tragen die Kosten für den Ausbau des intelligenten Messsystems.
Kann ich freiwillig ein iMSys einbauen lassen?
Ja, Sie können generell ab 2025 den Einbau eines intelligenten Messsystems vom grundzuständigen Messstellenbetreiber auf eigene Kosten gegen ein angemessenes, einmaliges Entgelt verlangen. Die allgemeinen Preisobergrenzen bleiben davon unberührt (§ 30 MsbG). Sofern Sie ein Objekt im Stromnetzgebiet der Schleswiger Stadtwerke GmbH, der Stadtwerke Eckernförde GmbH oder der Stadtwerke Rendsburg GmbH haben und nicht auf die automatische Umstellung Ihres Stromzählers durch den zuständigen Netzbetreiber warten möchten, können Sie den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems beantragen.
Hierfür nutzen Sie hierzu bitte das entsprechende Formular für das jeweilige Stromnetzgebiet:
Antrag für den Einbau eines intelligenten Messystems_SL.pdf
(im Stromnetzgebiet der Schleswiger Stadtwerke GmbH)
Antrag für den Einbau eines intelligenten Messystems_ECK.pdf
(im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Eckernförde GmbH)
Antrag für den Einbau eines intelligenten Messystems_RD.pdf
(im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Rendsburg GmbH)
Welche Vorteile bestehen beim Einbau eines iMSys?
Intelligente Messsysteme sollen helfen, eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen zu erreichen und die Digitalisierung der Energiewende zu unterstützen (BNetzA). Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ermöglichen Ihnen eine präzise Überwachung Ihres Energieverbrauchs. Intelligente Messsysteme übermitteln zusätzlich automatisch Zählerstände an den Energieversorger, wodurch manuelle Ablesungen und geschätzte Rechnungen der Vergangenheit angehören. Mit einer “modernen Messeinrichtung” oder einem “intelligenten Messsystem” behalten Sie stets den Überblick über Ihren Stromverbrauch. Falls Sie ein intelligentes Messsystem verwenden, kann eine Verbrauchsvisualisierung Ihnen dabei helfen, einen genauen Einblick zu erhalten und Ihren Verbrauch auf dieser Grundlage zu analysieren und zu optimieren.
Mit Blick in die zukünftige Entwicklung werden Ihnen die neuen intelligenten Messsysteme ermöglichen, schaltbare Verbraucher wie beispielsweise Elektroautos, Erzeuger (z.B. Photovoltaikanlagen) und Speicher flexibel zu nutzen. Dadurch können Sie Ihr Zuhause auf Basis von Energieverbräuchen und -preisen automatisieren – ein echtes “Smart Home”. Ihre Spülmaschine oder Ihr Elektroauto schaltet sich damit automatisch ein oder lädt sich auf, wenn der Stromtarif besonders günstig ist. Eine spannende Entwicklung, die uns ermöglicht, den Strom kostengünstig und bedarfsgerecht zu nutzen!
Zusammengefasst sollen diese Messsysteme (BNetzA):
- die Verbrauchstransparenz erhöhen.
- zur Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten beitragen.
- variable (insbesondere dynamische) Stromtarife ermöglichen.
- die Bereitstellung netzdienlicher Informationen von dezentralen Erzeugern und flexiblen Lasten verbessern.
- die Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten erleichtern.
- mittelfristig eine „Spartenbündelung“ ermöglichen (d.h. gleichzeitige Ablesung und Transparenz auch der Sparten Wasser, Gas, Heiz- und Fernwärme).
- eine sichere, standardisierte Infrastruktur als Plattform für weitere energiefremde Dienstleistungen (z. B. Smart-Home-Anwendungen) bereitstellen.
- bisher passiven Stromverbraucher*innen zukünftig die aktive Rolle des sogenannten Prosumers ermöglichen.
Wie hoch sind Kosten für den Einbau eines iMSys?
Das enstprechende Preisblatt für den Einbau eines intelligenten Messsystems im Bereich unserer Stromnetzgebiete finden Sie hier:
Für das Gebiet der Stadtwerke Rendsburg GmbH: Preisblatt Messstellenbetrieb Rendsburg (2025).pdf
Für das Gebiet der Stadtwerke Eckernförde GmbH: Preisblatt Messstellenbetrieb Eckernförde (2025).pdf
Für das Gebiet der Schleswiger Stadtwerke GmbH: Preisblatt Messstellenbetrieb Schleswig (2025).pdf
Welche Zusatzleistungen sind für Verbraucher*innen kostenpflichtig?
Bei intelligenten Messsystemen sind die Standardleistungen wie Einbau, Betrieb, Wartung, Ablesung und Datenübertragung bereits in den Kosten enthalten. Zusatzleistungen, die über die Standardleistungen hinausgehen und von Ihnen als anschlussnutzende Person beauftragt wurden, können jedoch kostenpflichtig sein. Beispiele für solche Zusatzleistungen sind:
- Der vorzeitige Einbau von intelligenten Messsystemen.
- Die Ausstattung der Messstelle mit Steuerungseinrichtungen (im Sinne des EEG oder des § 14a EnWG) für z.B. Wärmepumpen und Wallboxen sowie die damit verbundene Datenkommunikation.
- Die Übermittlung von abrechnungsrelevanten Messdaten aus dem Submetering-System der Liegenschaft nach der Heizkostenverordnung.
Welche gesetzlichen Vorkehrungen gibt es für Datenschutz und Datensicherheit?
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt technische und organisatorische Vorgaben fest, um Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von intelligenten Messsystemen zu gewährleisten. Es definiert Mindestanforderungen an diese Systeme, um die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und schafft verbindliche Rahmenbedingungen für den sicheren und datenschutzkonformen Einsatz von intelligenten Messsystemen in verschiedenen Bereichen wie Smart Metering, Smart Grid, Smart Mobility, Smart Home und Smart Services. Darüber hinaus regelt das Gesetz die Rolle des Smart-Meter-Gateway-Administrators, der für die Verwaltung und Sicherheit des Gateways verantwortlich ist. Intelligente Messsysteme müssen folgende allgemeine Anforderungen erfüllen:
- Messsysteme müssen den Anforderungen der Absätze 2 und 3 des §19 MsbG entsprechen, um Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität zu gewährleisten.
- Die Anbindung an das Smart-Meter-Gateway muss dem in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien festgelegten Stand der Technik entsprechen (§22 MsbG).
Um sicherzustellen, dass intelligente Messsysteme einheitlich und auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau betrieben werden, hat das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verbindliche Schutzprofile und Technische Richtlinien für diese Systeme eingeführt. Diese wurden in Zusammenarbeit mit Branchenvertretern vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erarbeitet. Die umfangreichen Dokumente sind auf der BSI-Website veröffentlicht. Das BSI-Siegel wird nur an Systeme vergeben, die nachweislich die strengen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen.
Wo finde ich Informationen zu dynamischen Tarifen?
Informationen zum Thema dynamische Tarife erhalten Sie auf unserer Website durch Klicken auf diesen Link: Informationen dynamische Tarife
Wo finde ich weiterführende Information?
Unter diesen exteren Links finden Sie beispielsweise weiterführend Informationen:
Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG):
https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG):
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
BSI - Smart Metering (bund.de)
Messeinrichtungen / Intelligente Messsysteme:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html