Häufige Fragen und Antworten
Stadtwerke SH
Wer sind die Stadtwerke SH?
Die Kooperationsgesellschaft Stadtwerke SH GmbH & Co. KG mit Sitz in Rendsburg ist seit dem 01. Januar 2020 das neue Gemeinschaftsunternehmen der Schleswiger Stadtwerke GmbH, der Stadtwerke Eckernförde GmbH und der Stadtwerke Rendsburg GmbH. Diese neue Gesellschaft übernimmt auch die Führung der Betriebe und der Geschäfte der drei Stadtwerke. Die drei Stadtwerke selbst sowie die Eigenbetriebe bleiben dabei als Unternehmen und Vertragspartner an Ihren Standorten erhalten.
Service & Produkte
Wie wechsle ich zu den Stadtwerken SH?
Sie haben die Möglichkeit zu uns zu wechseln, in dem Sie unseren Online-Tarifrechner öffnen und dort Ihre PLZ und den Ort oder Ortsteil Ihrer Anschlussadresse eingeben. Sie erhalten dann Informationen zu den entsprechenden Tarifmöglichkeiten und weitere Informationen zum Produkt direkt nach der Eingabe. Danach werden Sie Schritt für Schritt durch den Wechselprozess geführt.
Wie kann ich mich an- oder abmelden?
Sie können sich ganz bequem über das Kontaktformular Betreff Anmeldung oder Abmeldung an- oder abmelden:
Alternativ kontaktieren Sie gerne eines unserer Kundenzentren:
Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Umzug leicht gemacht
Bei einem Umzug muss an vieles gedacht werden, auch an die Ummeldung Ihrer Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie Ihres Telefon- und Internetanschlusses. Egal ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen oder ob Sie in eine neue Wohnung ziehen. Wir machen es Ihnen leicht mit unseren Checklisten zur Energieversorgung und Telekommunikation!
Generell prüfen wir für Sie bei einem Umzug in unseren Versorgungsgebieten, ob wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin beliefern können.
Weitere Tipps finden Sie hier:
Checkliste Energieversorgung
Abmeldung der Versorgung bei Auszug oder Verkauf einer Immobilie
- Erstellen Sie zusammen mit dem Vermieter oder Käufer ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen
Teilen Sie Ihrem Versorger bitte folgende Informationen mit:
- Datum der Schlüsselübergabe
- Endzählerstände
- Ihre neue Adresse für die Zusendung der Endabrechnung
- Namen und Adresse des Vermieters oder des neuen Eigentümers
Anmeldung der Versorgung bei Einzug, Umzug oder Kauf einer Immobilie
- Erstellen Sie zusammen mit dem Vermieter oder Verkäufer ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen
Teilen Sie Ihrem neuen Versorger bitte folgende Informationen mit:
- Datum der Schlüsselübernahme
- Zählernummer(n) oder alternativ den Namen des Vorgängers an der Abnahmestelle
- Anfangszählerstände
- Adresse Ihrer neuen Wohnung / Immobilie und Rechnungsadresse, falls diese abweichend ist
- Ihren erwarteten Verbrauch, bzw. die Größe der Wohnung / Immobilie in m² und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. (Anhand dieser Informationen kann die monatliche Vorauszahlung gut eingeschätzt werden.)
Übrigens: Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand, egal ob Energie- und Wasserversorgung oder den Anschluss an das Glasfasernetz mit den dazugehörigen Telekommunikationsprodukten*
Checkliste Telekommunikation
Abmeldung der Telekommunikation bei Auszug oder Verkauf einer Immobilie
Ihr Telekommunikationsanbieter benötigt folgende Informationen / Unterlagen:
- fristgerechte Kündigung des alten Vertrages (die Kündigung kann auch direkt über den neuen Anbieter mit der Rufnummernportierung erfolgen)
- Mitteilung der neuen Rechnungsadresse
- ggf. Rückgabe von gemietetem Router
Anmeldung der Telekommunikation bei Einzug, Umzug oder Kauf einer Immobilie
Ihr neuer Telekommunikationsanbieter benötigt folgende Informationen / Unterlagen:
- Telekommunikationsauftrag
- Einzugsdatum / Anschluss-Wunschdatum
- bei Rufnummernmitnahme: Portierungsauftrag
- Abschluss eines Grundstücknutzungsvertrags (falls noch kein Anschluss vorhanden ist)
*Energie- und Telekommunikationsprodukte sowie Glasfaserhausanschluss nur nach Verfügbarkeit im jeweiligen Versorgungsgebiet.
Wie kann ich meinen Abschlag anpassen?
Sie können jederzeit Ihren Abschlag per schriftlicher Mitteilung an uns anpassen. Dazu können Sie auch ganz bequem unser Serviceformular mit Betreff Abschlag anpassen nutzen:
Alternativ können Sie dies auch über das jeweilige Login des Kundenportals mitteilen:
Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?
Sie haben die Möglichkeit uns Ihren Zählerstand telefonisch oder online zu übermitteln.
Telefonisch bei dem jeweiligen Stadtwerk im Kundenzentrum:
Online bei dem jeweiligen Stadtwerk:
Zählerstandserfassung Schleswiger Stadtwerke
Wo finde ich den Login-Bereich zu den Kundenportalen?
Alle Kundenportale und Funktionalitäten stellen wir Ihnen weiterhin wie gewohnt bereit. Den Login-Bereich finden Sie direkt auf der Startseite oben rechts bei Login:
Wo finde ich die Störungshotlines?
Die Telefonnummern unseres Entstördienstes finden Sie kompakt unter diesem Link:
Wie und wo kann ich unerlaubte Telefonwerbung melden?
Sie wurden angerufen und in dem Gespräch wurde für Produkte oder Dienstleistungen geworben und Sie haben dem werbenden Unternehmen hierzu vorher keine ausdrückliche Einwilligung erteilt? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen.
Alle Informationen zu diesem Thema sowie ein online-Beschwerde-Formular finden Sie im nachfolgenden Link extern:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html
Wie kann ich ein Haustürgeschäft widerrufen?
Wir schließen keine Verträge an der Haustür. Sollten Sie irrtümlicherweise einen solchen Vertrag an der eigenen Haustür geschlossen haben, finden Sie hier ein Musterschreiben, um diesen zu widerrufen:
Musterangebenwiderruf
Betreff: Widerruf des Vertrages ________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und erbitte eine
Aufhebung des Vertrages.
Sofern erteilt, widerrufe ich eine Abbuchungsermächtigung von meinem Konto und bitte um
eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.
Bitte senden Sie mir eine Widerrufsbestätigung schriftlich zu.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________
Wie kann ich auf digitalen Rechnungsversand umstellen?
Sie können dazu einfach unsere vorbereiteten Formulare für die jeweilige Vertragspartnerin nutzen. Formulare und Informationen finden Sie hier:
Was mache ich bei wahrnehmbaren Gasgeruch?
Wir haben Ihnen einige Hinweise und Tipps bei der Wahrnehmung von Gasgeruch zusammengestellt.
Diese Auflistung dient zur ersten Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte lassen Sie Vorsicht walten. Passen Sie Ihre Maßnahmen der jeweiligen Situation und den Gegebenheiten vor Ort an. Unter diesem Link finden Sie zusätzlich die Störungshotlines für den Bedarfsfall: Link zu den Infos und Störungshotlines öffnen
Wohin kann ich mich wenden zur Abwendung der Einstellung der Versorgung?
Hier finden Sie alle Angaben und Kontaktstellen zur Abwendung der Einstellung der Versorgung nach Informationspflicht GVV § 19. Bitte beachten Sie diese Hinweise:
Informationen über Möglichkeiten zur Abwendung von Versorgungsunterbrechungen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Ihnen droht die Unterbrechung der Versorgung mit Strom oder Gas aufgrund von Zahlungsrückständen. Informationen über Möglichkeiten zur Vermeidung der Unterbrechung ohne Mehrkosten für Sie können Sie beispielsweise erhalten bei:
- Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale - zu finden unter diesem externen Link: https://www.verbraucherzentrale.de/beratung
- einer Schuldnerberatung - zu finden unter diesem externen: https://schuldnerberatungsatlas.destatis.de/
- dem örtlichen Sozialamt (beispielsweise für Leistungen nach dem SBG II oder SGB XII)
Je nach Standort (Schleswig, Eckernförde, Rendsburg) bieten wir Ihnen, nach Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten (freier Zugang zum Stromzähler) zur Abwendung der Einstellung der Versorgung, die kostenfreie Installation eines Prepaid-Gerätes an. Durch dieses Gerät wird auch die Tilgung der bestehenden Rückstände ermöglicht. Darüber hinaus sind wir als Grundversorger verpflichtet, Ihnen spätestens bei Ankündigung der Versorgungsunterbrechung den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Diese würde es Ihnen ermöglichen, die bestehenden Zahlungsrückstände in monatlichen Raten auszugleichen. Diese Raten wären zusätzlich zu den derzeit zu leistenden Abschlagszahlungen zu zahlen. Im Einzelfall wird die Einstellung der Versorgung ausgesetzt, wenn Sie in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) darlegen und nachweisen, dass die Einstellung unverhältnismäßig wäre. Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn dadurch eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben entstünde.
Stand der Information: 02/2022
Bitte beachten Sie auch dieses Abwendungsvereinbarungs-Musterschreiben - noch nicht barrierefrei - alternativ erhalten Sie die Informationen auch telefonisch oder in unseren Kundenzentren:
Wo finde ich Informationen zu den angebotenen Produkten?
Informationen erhalten Sie direkt auf dieser Website unter der jeweiligen Rubrik. An einigen Stellen werden Sie vor dem Abrufen der detaillierten Informationen nach Ihrem Wohnort oder der Anschlussadresse gefragt. Dies dient dazu, Ihnen immer die aktuellen und verfügbaren Informationen und Tarife sowie Ansprechpartner*innen anzuzeigen.
Wer ist mein Vertragspartner?
An Ihren bisherigen Verträgen ändert sich nichts: Die Verträge mit dem jeweiligen Stadtwerk bleiben bestehen – inklusive Laufzeiten, Kündigungsfristen, Abrechnungsmodalitäten, AGBs etc. Neukunden*innen schließen ebenfalls Verträge mit den einzelnen Stadtwerken ab. Dabei kann es vorkommen, dass Sie aufgrund der Zuordnung Verträge mit mehreren Stadtwerken unterhalten. Sie erkennen Ihren jeweiligen Vertragspartner immer an dem Aufdruck auf Ihren Verträgen oder Rechnungen.
Warum habe ich eventuell mehrere Vertragspartner?
Sie können bei uns Verträge mit mehreren Vertragspartnern und Kundennummern haben. Dies hängt sowohl von den Produkten, Ihrem Anschluss-Standort als auch den entsprechenden Netz-Zugehörigkeiten ab. Die Zuordnung zu einem Vertragspartner erfolgt aufgrund der oben beschriebenen Parameter. Diesen erkennen Sie immer an dem Aufdruck auf Ihren Verträgen oder Rechnungen.
Wo finde ich die FAQ zu Glasfaser und Telekommunikation?
Unter diesem Link finden Sie unsere FAQ zum Thema Glasfaser zusammengefasst:
Wie kann ich meinen Strom-, Erdgas- oder Telekommunikationsvertrag ändern oder kündigen?
Sie haben mehrere Möglichkeiten Ihren Vertrag zu ändern oder zu kündigen. Wichtig ist, dass Sie dies schriftlich vornehmen und die übermittelten Daten eine eindeutige Zuweisung zu Ihrem Vertrag ermöglichen. Gerne beraten wir Sie aber auch im Vorfeld, wenn Sie gerne unser/e Kunde*in bleiben möchten. Nutzen Sie dazu gerne Ihre Ansprechpartner*innen in den Kundenzentren.
Netze & Downloads
Wo finde ich die Informationen zu den Netzen, Anschlüssen und Formulare?
Sie finden alle Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen zu den Netzen und Anschlüssen für das jeweilige Netzgebiet separat unter diesen Links auf unsere Websites:
Netzgebiet Schleswiger Stadtwerke GmbH
Netzgebiet Stadtwerke Eckernförde GmbH
Netzgebiet Stadtwerke Rendsburg GmbH